Unternehmenskauf

Als Anwälte beraten und vertreten wir Unternehmen bei Unternehmenskaufverträgen. Hierbei kommt es auf die richtige Rechtswahl und die Zusammenarbeit mit Steuerberatern an.

Häufig gehören zum Unternehmen Immobilien. Als Notare entwerfen wir den kompletten Vertrag, sodass die Beauftragung eines Rechtsanwalts häufig nicht erforderlich ist. Es handelt sich dann um einen gemischten Vertrag, in dem Immobilien und bewegliche Güter verkauft werden. Wegen der Immobilie muss er notariell beurkundet werden. Dr. Hoffmann hat diesbezüglich Erfahrungen gesammelt, insbesondere im Einzelhandel und mit Supermärkten.