Erbrecht

Als Notare begleiten und betreuen wir Sie bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Erbverzichtsverträgen und Pflichtteilsverzichtsverträgen, vorzeitigem Erbausgleich, Aufhebung und Widerruf von Testamenten, Hoferbrecht nach der Höfeordnung, Schenkungen von Todes wegen, Verträge zugunsten Dritter auf den Todesfall, Erbscheinverfahren, Ausschlagungen der Erbschaft, Erbauseinandersetzungsverträgen, Erbschaftskauf und Erbteilskauf, Rechtsgeschäfte zwischen Vor- und Nacherben. Des Weiteren betreuen wir Nachlassangelegenheiten von Ausländern in Deutschland und von Deutschen im Ausland nach der Europäischen Erbrechtsverordnung. Hierzu gehört auch das Einholen von Apostillen.

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Durchsetzung und Abwehr von Erbteils- und Pflichtteilsansprüchen, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Auskunftsansprüchen. Bei größeren Zuwendungen (Geschenken) zu Lebzeiten (vorweg genommene Erbfolge) an die Erben entwerfen wir Verträge zwischen dem Zuwendenden und dem Empfänger über die Anrechnung der Zuwendung auf den Erbteil und Pflichtteil. Wir sind behilflich bei der Aufhebung, der Anfechtung und dem Widerruf von Testamenten sowie dem Rücktritt vom Erbvertrag.

Die Erbauseinandersetzung unter Miterben ist ein weiteres Betätigungsfeld, das wir beherrschen. Unser Augenmerk liegt dabei stets auf einer zügigen außergerichtlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Wenn diese nicht gelingt, so setzen wir Ihre Ansprüche bis hin zur Teilungsversteigerung auch gerichtlich durch. Falls nötig, beantragen wir eine Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft.

Sollte der Nachlass überschuldet sein, so helfen wir den Erben, die Haftung so gering wie möglich zu halten.