Familienrecht

Als Notare erstellen und beurkunden wir für Sie Eheverträge (u.a. Modifizierung des Zugewinnausgleichs, Gütertrennung, ausländische Güterstände, Modifizierung des Versorgungsausgleichs), auch für Ehepartner aus unterschiedlichen Ländern. Des Weiteren entwerfen und beurkunden wir Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung (Ehescheidungsfolgenvereinbarung), Verträge zur Regelung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Partnerschaften. Von immer größerer Bedeutung sind Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Um sicher zu gehen, dass diese von Banken und ärzten etc. anerkannt werden, sollten sie notariell beurkundet sein. Bitte beachten Sie, dass aufgrund eines BGH-Urteils aus dem Jahr 2016 viele ältere Vollmachten nicht mehr den rechtlichen Anforderungen genügen. Es besteht das Risiko, dass sie von ärzten und Gerichten nicht anerkannt werden.

Als Rechtsanwälte beraten und vertreten wir Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten, in denen Sie einen Anwalt an Ihrer Seite benötigen. Das sind in erster Linie Ehescheidungen, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen, Ansprüchen aus dem Zugewinn, Ansprüche auf Kindesunterhalt, Vaterschaftsklagen, Vermögensauseinandersetzungen und die Regelung der elterlichen Kindessorge.